Letzte Bearbeitung: 24.07.24 © Heinz-Peter Schmitz
Kfz-Steuerberechnung, Kfz-Steuer Tabelle und Kfz-Steuer Befreiung und mehr
Kfz-Steuersätze je 100 ccm - Angaben ohne Gewähr -
07er-Kennzeichen, Saisonzulassung und H-Kennzeichen unter der Tabelle
KFZ-Steuer Pkw mit Benzinmotor/Ottomotor
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Emissionsgruppe | Schlüssel-Nr. in den Fahrzeugpapieren |
Geltungsdauer | Steuersatz je angefangene 100 cm³ in Euro |
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Euro 4 Steuerbefreit max. 306,78 Euro |
30-33, 36-48, 53-70, 72-75, | bis 31.12.2003 ab 01.01.2004 |
5,11 6,75 |
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Euro 3, 3-Liter Auto |
30-33, 36-48, 53-70 | bis 31.12.2003 ab 01.01.2004 |
5,11 6,75 |
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Euro 2 | 25, 26, 27, 35 (5), 49, 50, 51, (5), 52 (5), 71 |
bis 31.12.2003 ab 01.01.2004 |
6,14 7,36 |
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Euro-1 und vergleichbare |
01, 02, 03 (1) (2)(3), 04
(3), 09 (3) , 11-14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34 (5), 77, |
bis 31.12.2000 ab 01.01.2001 ab 01.01.2005 |
6,75 10,84 15,13 |
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nicht schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm fahren dürfen |
10 (3), 15 (3), 17, 19, 20, 23, 24, |
bis 31.12.2000 ab 01.01.2001 ab 01.01.2005 |
11,04 15,13 21,07 |
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nicht schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen |
03, 04, 05 (5), 09, | bis 31.12.2000 ab 01.01.2001 ab 01.01.2005 |
16,96 21,07 25,36 |
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übrige PKW | 00, 05, 06, 07, 08, 10, 15, 88, |
bis 31.12.2000 nach 01.01.2001 |
21,27 25,36 |
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Bitte Beachten! Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.
Alle Angaben ohne Gewähr
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Zulassung mit roter Oldie-Nummer (07er Kennzeichen), Saisonkennzeichen oder H (Historischem)-Kennzeichen
Die rote 07ér-Oldie-Nummer ermöglicht Besitzern eines oder mehrerer Oldies diese Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichenpaar zu fahren. (Wechselkennzeichen)
Es ist jedoch ein erheblicher Minuspunkt zu beachten: Mit diesem Kennzeichen sind nicht alle Fahrten erlaubt. Es sind nur Fahrten zur Teilnahme an Veteranenveranstaltungen und Fahrten die der Wartung dienen erlaubt. Der Weg zur Arbeit usw. ist somit tabu.
Für mehrere Youngtimer ist diese Zulassungsart eine Überlegung wert. Das Fahrzeug muss jetzt auch wie bei der H-Zulassung 30 Jahre alt sein. Früher reichten 20 Jahre.
Voraussetzungen:
Polizeiliches Führungszeugnis, Versicherung
Gebühren der Zulassung: 80,30 € incl. Führungszeugnis + Schilder ca. 32 €, Steuer pauschal 191,70 €
Saisonkennzeichen:
Das Kennzeichen gilt für alle Fahrzeuge ohne Altersbeschränkung. Der Zeitraum wird vom Nutzer selber festgelegt. Der Wagen ist nur im gewählten Zeitraum zugelassen. Während der nicht zugelassenen Zeit darf der Wagen auf keinen Fall gefahren werden oder auf öffentlichem Parkraum abgestellt werden.
Vorteil: Das ständige An- und Abmelden entfällt.
Kosten: Normale Steuer- und Versicherungssätze wie in obiger Tabelle, jedoch nur für den angemeldeten Nutzungszeitraum.
Historisches Kennzeichen:
Voraussetzungen: Mindestalter= 30 Jahre, es gilt der Tag der ersten Zulassung. Abnahme als H-Fahrzeug nach § 21 c.
Bei der Abnahme werden die Daten, die Verkehrssicherheit und der originale Zustand überprüft. Veränderungen die der Verkehrssicherheit dienen sind erlaubt.
Vorteil: Es gelten keine Veranstaltungs-, Kilometer- oder Zeitbeschränkungen, der Wagen darf also immer gefahren werden.
Kosten: Untersuchung ca. 35,79-51,13 €, Zulassung ca. 25,56 €, Schilder (nur Eurokennzeichen) ca. 20,45 €, Steuer= pauschal 191,70 € / Jahr.