Letzte Bearbeitung: 24.06.16  © Heinz-Peter Schmitz

Kfz-Steuerberechnung, Kfz-Steuer Tabelle und Kfz-Steuer Befreiung und mehr


Kfz-Steuersätze je 100 ccm - Angaben ohne Gewähr -

07er-Kennzeichen, Saisonzulassung und H-Kennzeichen unter der Tabelle

KFZ-Steuer Pkw mit Benzinmotor/Ottomotor

 

Emissionsgruppe Schlüssel-Nr. in den
Fahrzeugpapieren
Geltungsdauer Steuersatz je
angefangene
100 cm³ in Euro
Euro 4
Steuerbefreit
max. 306,78 Euro
30-33, 36-48, 53-70, 72-75, bis 31.12.2003
ab 01.01.2004
  5,11
  6,75
Euro 3,
3-Liter Auto
30-33, 36-48, 53-70 bis 31.12.2003
ab 01.01.2004
  5,11
  6,75
Euro 2 25, 26, 27, 35 (5),
49, 50, 51, (5), 52 (5), 71
bis 31.12.2003
ab 01.01.2004
  6,14
  7,36
Euro-1 und
vergleichbare
01, 02, 03 (1) (2)(3), 04 (3),
09 (3) , 11-14, 16, 18,
21, 22, 28, 29, 34 (5), 77,
bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
ab 01.01.2005
  6,75
10,84
15,13
nicht schadstoffarme
PKW, die bei Ozonalarm
fahren dürfen
10 (3), 15 (3), 17,
19, 20, 23, 24,
bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
ab 01.01.2005
11,04
15,13
21,07
nicht schadstoffarme
PKW, die bei Ozonalarm
nicht fahren dürfen
03, 04, 05 (5), 09, bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
ab 01.01.2005
16,96
21,07
25,36
übrige PKW 00, 05, 06, 07,
08, 10, 15, 88,
bis 31.12.2000
nach 01.01.2001
21,27
25,36
 

  1. Für PKW mit einem Hubraum von mehr als 2000 cm³ gilt diese Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern sie vor dem 26.07.1995 zugewiesen wurde.

  2. Hat das Fahrzeug einen Hubraum von 1400cm³ bis 2000 cm³, hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit, durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen, ob eine der im Anhang zu § 40c Abs. 1 BlmSchG unter Nr. 2.2.1 (AnlageXXIII StVZO), 2.2.2 (Anhang III A der RL 70/220/EWG) oder 2.2.4 (RL 91/441/ EWG) genannt Anforderung erfüllt. Die Herstellerbescheinigung ist der Zulassungsstelle zur Änderung der Fahrzeugpapiere und dadurch zur automatischen Änderung des Steuerbescheids vorzulegen. In diesem Fall kommen die genannten Steuersätze (bis 31.12.2000: 18,97 €) zur Anwendung. Die Anforderungen gelten bei nachträglich durch technische Maßnahmen in ihrem Abgasverhalten verbesserten Kraftfahrzeugen auch dann als erfüllt, wenn die Einhaltung der Auspuffemissionsgrenzwerte einer der vorgenannten Vorschriften durch den Hersteller bescheinigt worden ist. Da Anlagen XXV StVZO nur für Fahrzeuge mit einem Hubraum gleich oder mehr als 1400 cm³ gilt, findet Nr. 2.2.3 des Anhangs zu § 40c Abs. 1 BlmSchG keine Anwendung, da die dort genannte RL 89/458/EWG nur für Fahrzeuge mit einem Hubraum von weniger als 1400 cm³ gilt.

  3. Wenn Fahrzeuge mit Ottomotor nachweislich vor dem 26.07.1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (G-KAT) ausgerüstet worden sind, werden sie bis 31.12.2000 mit dem Steuersatz 6,75 Euro (Schlüsselnummern 03, 04 und 09) oder 11,04 Euro (Schlüsselnummer 10 und 15) besteuert. Ansonsten sind bis 31.12.2000 die Steuersätze 16,97 Euro oder 21,27 Euro anzuwenden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein untern Ziffer 5 Antriebsart “OTTO/GKAT” und die Schlüsselnummer “51” eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist dem gleichwertig. Bei älteren Kraftfahrzeugen, die mit einem GKAT ausgerüstet sind, sollten gegebenenfalls die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein von der Zulassungsstelle entsprechend geändert werden. Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor werden bis 31.12.2000 mit 29,19 Euro (Schlüsselnummer 03, 04 und 09) oder 33,49 Euro (Schlüsselnummer 10 und 15) besteuert. Ist bei Schlüsselnummer 03 einer der in vorgenannter Fußnote 1 bis 3 genannten Vorraussetzungen erfüllt, wird bis 31.12.2000 der Steuersatz 6,75 / 18,97 Euro angewendet.

  4. Gilt nur für Fahrzeuge, die vor dem 01.10.1986 erstmals zugelassen und vor dem 01.01.1988 als bedingt schadstoffarm Stufe A anerkannt wurden.

  5. Gilt nur für Fahrzeuge, die zugleich die Voraussetzungen eines Fünf-Liter-Autos erfüllen
Bitte Beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.

Alle Angaben ohne Gewähr

Zulassung mit roter Oldie-Nummer (07er Kennzeichen), Saisonkennzeichen oder H (Historischem)-Kennzeichen

Die rote 07ér-Oldie-Nummer ermöglicht Besitzern eines oder mehrerer Oldies diese Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichenpaar zu fahren. (Wechselkennzeichen)

Es ist jedoch ein erheblicher Minuspunkt zu beachten: Mit diesem Kennzeichen sind nicht alle Fahrten erlaubt. Es sind nur Fahrten zur Teilnahme an Veteranenveranstaltungen und Fahrten die der Wartung dienen erlaubt. Der Weg zur Arbeit usw. ist somit tabu.

Für mehrere Youngtimer ist diese Zulassungsart eine Überlegung wert. Das Fahrzeug muss jetzt auch wie bei der H-Zulassung 30 Jahre alt sein. Früher reichten 20 Jahre.

Voraussetzungen:

Polizeiliches Führungszeugnis, Versicherung

Gebühren der Zulassung: 80,30 € incl. Führungszeugnis + Schilder ca. 32 €, Steuer pauschal 191,70 € 


Saisonkennzeichen:

Das Kennzeichen gilt für alle Fahrzeuge ohne Altersbeschränkung. Der Zeitraum wird vom Nutzer selber festgelegt. Der Wagen ist nur im gewählten Zeitraum zugelassen. Während der nicht zugelassenen Zeit darf der Wagen auf keinen Fall gefahren werden oder auf öffentlichem Parkraum abgestellt werden.

Vorteil: Das ständige An- und Abmelden entfällt.

Kosten: Normale Steuer- und Versicherungssätze wie in obiger Tabelle, jedoch nur für den angemeldeten Nutzungszeitraum.


Historisches Kennzeichen:

Voraussetzungen: Mindestalter= 30 Jahre, es gilt der Tag der ersten Zulassung. Abnahme als H-Fahrzeug nach § 21 c.

Bei der Abnahme werden die Daten, die Verkehrssicherheit und der originale Zustand überprüft. Veränderungen die der Verkehrssicherheit dienen sind erlaubt.

Vorteil: Es gelten keine Veranstaltungs-, Kilometer- oder Zeitbeschränkungen, der Wagen darf also immer gefahren werden.

Kosten: Untersuchung ca. 35,79-51,13 €, Zulassung ca. 25,56 €, Schilder (nur Eurokennzeichen) ca. 20,45 €, Steuer= pauschal 191,70 € / Jahr.


Um ein Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und -schein), Versicherungsbestätigung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorliegen. Bei Saisonzulassung ist noch eine Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen nötig. Außerdem benötigt man ein neues Kennzeichen. Kennzeichen, auch Historische oder Saisonkennzeichen, kann man heutzutage auch ganz einfach im Internet bestellen. Das Unternehmen Kennzeichen Fabrik bietet beispielsweise Kfz Kennzeichen aller Art an und versendet sie im Regelfall so, dass sie schon am nächsten Tag zugestellt werden. Somit steht einer Zulassung nichts mehr im Wege. Allerdings sollte man das gewünschte Kennzeichen zunächst bei seiner zuständigen Zulassungsstelle online reservieren, da sonst nicht garantiert werden kann, dass das konfigurierte Kennzeichen noch bei der Bestellung zur Verfügung steht. Zusätzlich kann man dort die zur Anbringung notwendigen Schrauben gleich mitbestellen. Die Kennzeichen werden alle nach DIN-Norm produziert, entsprechend qualitativ also denen, die man bei der Zulassungsstelle erhalten kann. Ist man gut auf die Zulassung vorbereitet, kann der Vorgang in ein paar Stunden abgeschlossen sein.