08.09.09  © Heinz-Peter Schmitz                    Top

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Geräte: PHILIPS Porty  SIEMENS C-Netz Portabel

Informationen: Postalische Hinweise zum C-Netz    Wie telefonieren Sie von Ihrem Funktelefon aus?  Wie erreicht man Ihr Funktelefon?  Wie werden Ihre Gespräche geschützt?  Wie funktioniert das Funktelefonsystem?  Übersichtskarte (Netz C) Stand: Januar 1988   Gebühren   


Vorhandene C-Netz-Telefone

PHILIPS - Porty

Für die Ausstattung meiner beiden BMW E23 mit den damals gebräuchlichen Autotelefonen habe ich mir zwei C-Netz Telefone angeschafft. Für den Einbau sind Autohalterungen und für das PHILIPS - Porty auch eine Freisprecheinrichtung vorhanden. Zum PHILIPS - Porty gibt es auch eine ausführliche Kundeninformation mit Bedienungsanleitung von Mai1989.

Hier zeige ich einige Fotos vom PHILIPS Porty Auto-Mobil-Telefon BSA 53. Das Telefon ist für den Mobil- und Portablebetrieb ausgelegt. Die Akkus konnten für den Betrieb wieder reaktiviert werden. Eine "TeleKarte" der Post mit Angabe der Funktel.-Nr. für das C-Netz ist auch vorhanden. So kann eine eingeschränkte Funktion bedingt durch die Netzabschaltung simuliert werden.

 

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Ein weiteres Gerät ist das SIEMENS C-Netz Portable, auch geeignet für den Fahrzeugeinbau. Auch dieses Gerät ist funktionstüchtig.

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Postalische Hinweise zum C-Netz (Quelle: Kundenunterlage PHILIPS)

Mit einem Funktelefon des C-Netzes sind Sie im Bereich der Deutschen Bundespost grundsätzlich überall und jederzeit fernmündlich erreichbar und können selbst Telefongespräche zu anderen Telefonteilnehmern führen. Es ist wie ein normales Telefon einfach und leicht zu bedienen.

Ihr Funktelefon ist bundesweit über die einheitliche Zugangskennzahl (Vorwählnummer 0161) ohne Kenntnis Ihres Aufenthaltsortes erreichbar. Die Anwahl ist auch vom Ausland möglich, soweit dort der Zugang technisch ermöglicht wurde. Auch die Anwahl eines Telefonteilnehmers im Ausland vom Funktelefon aus ist üblicherweise möglich.

Für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) hat die Deutsche Bundespost das Funktelefonnetz C mit vielen ortsfesten Funkstationen in einer Zellenstruktur aufgebaut und 1985 in Betrieb genommen. Neben dem weiteren Ausbau des zellularen Netzes entsteht zur Zeit in Ballungsgebieten eine Vielzahl von Kleinzellen, um die verfügbaren Funkfrequenzen besser auszunutzen und damit die Anzahl der Sprechkanäle erhöhen zu können. Die größere Dichte an Stationen bringt besonders für tragbare Funktelefone mit ihrer geringen Sendeleistung eine bessere Funkübertragung.

Die Funkfeststationen sind über Leitungen mit den Funkvermittlungsstellen verbunden, die wiederum den Übergang zu den anderen Netzen herstellen, damit Sie weltweit telefonieren oder bei Verwendung geeigneter und zugelassener Zusatzgeräte auch Daten oder Bilder übermitteln können.

Für die Inbetriebnahme des Gerätes und die Anschaltung an das Funktelefonnetz C ist eine Berechtigungskarte erforderlich. Sie können eine eigene Berechtigungskarte erhalten oder die Karte eines anderen Teilnehmers (mit dessen Einverständnis) verwenden.

Der Magnetstreifen bzw. der Chip der Berechtigungskarte enthält ihre Funktelefonnummer, die u.a. auch für die Inrechnungstellung der Gebühren notwendig ist. Ihre Funktelefonnummer ist nicht an Ihr Funktelefon, sondern an die Berechtigungskarte gebunden. Sie können Ihre Berechtigungskarte nicht nur in Ihrem, sondern auch in anderen Funktelefonen verwenden.

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Wie telefonieren Sie von Ihrem Funktelefon aus?

Ortsfeste Telefonanschlüsse erreichen Sie von Ihrem Funktelefonanschluß aus wie gewohnt: Sie wählen also nur die Ortsnetzkennzahl und die Rufnummer des von Ihnen gewünschten Telefonanschlusses. Wenn ein Sprechkanal frei ist, wird die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer durchgestellt.

Sollte im Augenblick kein Sprechkanal frei sein, wird Ihnen entweder signalisiert, daß keine weiteren Gespräche abgewickelt werden können oder der Verbindungswunsch wird in eine Warteposition - außer bei Notrufen - aufgenommen. Sobald Ihre Anwahl einen niedrigen Warteplatz erreicht hat, startet die Weiterwahl in das öffentliche Telekommunikationsnetz. Wenn nach der Weiterwahl nicht sofort ein Sprechkanal frei ist, erhält der von Ihnen gerufene Teilnehmer die Ansage "FUNKGESPRÄCH, BITTE WARTEN". Sofort nach Freiwerden eines Sprechkanals wird dann eine Verbindung durchgeschaltet.

Bei Gesprächen zu Funktelefonanschlüssen B ist statt der Zugangskennzahl die Kennzahl des Funkvermittlungsbereiches, in dem sich der gewünschte Teilnehmer mit seinem Fahrzeug vermutlich befindet, einzugeben. Dies bedeutet, daß dessen ungefährer Standort bekannt sein muß. Die Kennzahlen der Funkvermittlungsbereiche des Funktelefonnetzes B sind im Telefonbuch aus dem Kopfeintrag des Ortsnetzes ersichtlich oder können bei der Telefonauskunft erfragt werden.

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Wie erreicht man Ihr Funktelefon?

Ihr Funktelefon wird aus dem Bereich der Deutschen Bundespost über die bundeseinheitliche Zugangskennzahl 01 61 und die siebenstellige Funktelefonnummer angewählt (Beispiel: 01 61 - 1 31 23 45). Wenn Ihr Funktelefonanschluß besetzt ist, wird dies dem Anrufer durch den üblichen Besetztton signalisiert. Sollte das Funktelefon nicht eingeschaltet sein oder sich in einer Versorgungslücke befinden, erhält der Anrufende die Ansage: "DIESER ANSCHLUSS IST VORÜBERGEHEND NICHT ERREICHBAR"

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Wie werden Ihre Gespräche geschützt?

Das Funktelefonsystem verhindert die Zuteilung von Sprechfunkkanälen, die durch andere Gespräche bereits belegt sind. Das Mithören anderer Gespräche ist daher mit dem eigenen Funktelefon nicht möglich.

Als zusätzliche Sicherheit überträgt Ihr Funktelefon auf dem Funkweg die Sprache in verschleierter Form. Es bietet damit einen Schutz gegen ungewolltes Mithören der Gespräche. Diese Maßnahme bietet jedoch keinen Schutz gegen unrechtmäßiges Abhören des Sprechfunkverkehrs mit besonderen Funkempfängern.

Die Verbindungsdaten zur Ermittlung und Abrechnung der Gebühren Ihres Gespräches, d.h. Ihre und die gewählte Telefonnummer, Datum, Zeit, Dauer und Gebühreneinheiten, werden von der Deutschen Bundespost auf Magnetband gespeichert und 80 Tage nach Absendung der Fernmelderechnung gelöscht.

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Wie funktioniert das Funktelefonsystem?

Der Bereich der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) ist in viele mehr oder weniger große Funkzellen aufgeteilt. In Ballungsgebieten entstehen zur Zeit eine Vielzahl von Kleinzellen mit geringer Zellgröße.

Die Vorteile:

Die Anzahl verfügbarer Sprechkanäle kann noch gesteigert werden (Frequenzwiederholung in kürzeren räumlichen Abständen) und tragbare Funktelefone brauchen nur eine geringere Sendeleistung in den Ballungszentren.

Jede Zelle wird von einer Funkfeststation mit einer Vielzahl von Sprechkanälen versorgt. Die für den Verbindungsaufbau notwendigen Daten werden zusätzlich von einem Organisationskanal zwischen dem Funktelefon und der Funkfeststation übermittelt, damit die Sprechkanäle nur für die Gesprächsabwicklung belegt werden.

Sobald Sie Ihr Funktelefon eingeschaltet und durch Einschieben Ihrer Berechtigungskarte in Betrieb genommen haben, wird Funkkontakt mit der nächstgelegenen Funkfeststation aufgenommen. Automatisch wird Ihre Gesprächsbereitschaft erfaßt; sie werden in das System "eingebucht".

Das System fragt laufend die gesamte funktechnische Umgebung nach Kriterien ab, die für eine gut funktionierende Verbindung notwendig sind; dazu gehören auch die Standortdaten des Fahrzeugs, damit Sie weiter mit dem System verbunden bleiben.

Ist ein Weiterreichen bei Verlassen einer Funkzelle während des Gespräches nicht möglich, so läuft der Funkverkehr über die bisherige Funkfeststation weiter, solange die Funkverbindung noch ausreichend ist. Das System prüft dabei ständig, ob zwischenzeitlich ein Weiterreichen möglich wird.

Bei ungünstigen Verhältnissen kann die Funkverbindung unterbrochen werden.

Für ein Funktelefongespräch wird zunächst über den Organisationskanal der nächstgelegenen Funkfeststation die Gesprächsverbindung technisch vorbereitet, anschließend ein freier Sprechkanal zugeschaltet und das Gespräch über die Funkvermittlungsstelle abgewickelt. Sollten gerade alle Sprechkanäle einer Station belegt sein, wird der Gesprächswunsch von oder zu Ihrem Funktelefon in eine Warteschleife eingereiht. Freiwerdende Sprechkanäle werden in der Reihenfolge der Gesprächsanmeldungen in der Warteschleife zugeteilt.

Es gibt nur eine Ausnahme:

Notrufe zur Polizei und Feuerwehr werden bevorzugt behandelt.

Verlassen Sie während eines Gesprächs eine Funkzelle, so wird die Verbindung automatisch an die nächste und näher gelegene Funkfeststation weitergereicht, sobald dort ein freier Sprechkanal verfügbar ist. An den Grenzen zwischen den Bereichen der Funkvermittlungsstellen ist ein Weiterreichen erst in Kürze möglich.

Mit Funkfeststationen versorgte Gebiete sind in der Übersichtskarte gelb markiert. Unversorgte, weiß dargestellte Gebiete sollen durch den Aufbau von Füllstationen im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten noch erschlossen werden.

Auch in den als versorgt geltenden Gebieten bestehen aufgrund physikalisch bedingter Ausbreitungsvorgänge der Funkwellen praktisch immer mehr oder minder große und zahlreiche "Funkschatten" oder Versorgungslücken, die den Beginn und die Fortführung eines Gesprächs beeinträchtigen oder völlig verhindern können. In der Regel ist es technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder sinnvoll, auch diese Versorgungslücken zu schließen.

In den als versorgt geltenden Gebieten kann deshalb ein Funktelefon - wie auch der Empfang beim Autoradio - stellenweise aussetzen. In Tälern, hinter hohen Gebäuden, in Unterführungen, in Häusern, usw. können Funkschatten auftreten und Gespräche abbrechen. In schwierigen Fällen empfiehlt es sich daher, an einer günstigen Stelle, z.B. auf einem Hügel, anzuhalten. Oft genügt auch eine Standortveränderung um wenige Meter, um ausreichende Versorgungsverhältnisse anzutreffen.

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Übersichtskarte (Netz C) Stand: Januar 1988

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Gebühren

Bereitstellungs-, Änderungs- oder Übernahmegebühr, Auswechslung der Berechtigungskarte = 65 DM

Monatliche Grundgebühr = 120 DM

Sperrgebühr einmalig 15 DM

Verbindungsgebühren:

Inland - 8 Sekunden in der Zeit von montags bis freitags 8 bis 18 Uhr (Normaltarif); - 20 Sekunden in der übrigen Zeit (Billigtarif)

DDR und Ausland - 12 Sekunden in der Zeit von montags bis freitags 8 bis 18 Uhr (Normaltarif) für die DDR und die Länder Andorra, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Schweiz und Tschechoslowakei.

- 12 Sekunden in der Zeit von montags bis freitags 8 bis 20 Uhr (Normaltarif) für die Länder Griechenland, Italien, Portugal, San Marino, Spanien und Vatikanstadt.

- 16 Sekunden in der übrigen Zeit für die o.a. Länder.

Neben diesen Gebühren wird ein Zuschlag von einer Zeiteinheit von je 16 Sekunden beim Normaltarif und von je 40 Sekunden beim Billigtarif erhoben.

Die Zeiteinheiten des Billigtarifs gelten für die Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und die DDR auch an bundeseinheitlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember.

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